Verhinderungspflege - Pflege von Zuhause
Inhalt unseres Blogbeitrags
Was ist die Verhinderungspflege?
Für pflegende Angehörige ist es kaum möglich, immer und zu jeder Zeit die gesamte häusliche Pflege zu meistern. Auch die eigenen Aufgaben des Alltags müssen bewältigt werden. In diesem Zuge kann die Verhinderungspflege eingesetzt werden. Bei Inanspruchnahme dieses Dienstes vom PAGU Betreuungsservice wird eine kompetente Betreuungskraft eingesetzt, sodass die pflegebedürftige Person weiterhin optimal versorgt wird.
Voraussetzungen
Wenn Sie als pflegender Angehöriger aufgrund von Krankheit, Urlaub oder einem anderen Grund in der Pflege ausfallen, ermöglicht die Pflegeversicherung eine Verhinderungspflege. Die Kosten für unseren Service übernimmt die Pflegekasse.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme für diese Betreuungsform ist ein mindestens seit 6 Monaten anerkannter Pflegegrad (2-5) und eine bei der Versicherung offiziell eingetragene pflegende Person. Hinzu kommt, dass die Pflege zu Hause, also in den eigenen vier Wänden stattfindet. Alleinlebende Pflegebedürftige haben leider keinen Anspruch auf diese Form der Pflege.
Was steht mir zu?
Die Pflege bei Verhinderung kann für maximal 42 Tage und bis zu einer Höchstgrenze von 1.612 Euro pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Für die Abrechnung bei den Pflegekassen sind hierzu alle Belege einzureichen. Das Pflegegeld wird für bis zu sechs Wochen zur Hälfte weitergezahlt.
Unsere Tipps
50% (806,00€) der Kurzzeitpflege können ebenfalls für die Verhinderungspflege genutzt werden, so dass sich der jährliche Anspruch auf 2.418,00 € erhöht.
Außerdem ist auch eine stundenweise Verhinderungspflege möglich! Hierbei kann die Pflege in mehreren Zeiträumen stundenweise in Anspruch genommen werden. Dies gilt für Einsätze, die kürzer als acht Stunden dauern. Das Pflegegeld wird in diesem Fall nicht gekürzt. Dieses Nutzungsverfahren bietet sich insbesondere für den Einsatz unserer ambulanten Mitarbeiter an.
Wie unterscheiden sich die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege?
Sowohl die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege können innerhalb eines Kalenderjahres beansprucht werden. Der Unterschied liegt darin, dass für die Verhinderungspflege ein Pflegegrad (2-5) mindestens 6 Monate vorliegen muss. Für die Kurzzeitpflege besteht keine Frist. Jeder Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad kann die Kurzzeitpflege beanspruchen.
Wie beantrage ich die Verhinderungspflege?
Die Pflegeleistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Es handelt sich dabei um eine Antragsleistung – das heißt, dass die Leistung jährlich immer vom 01.01. bis zum 31.12. des Jahres genutzt werden kann. Wird die Verhinderungspflege nicht genutzt, verfällt der Anspruch am 31.Dezember zum Ende des Kalenderjahres. Bei der Antragsstellung unterstützen wir jederzeit Sie gerne. Kontaktieren Sie uns hierfür gerne telefonisch, per Mail, mithilfe unseres Kontaktformular oder ganz einfach über WhatsApp.