Entlastungsbetrag - Pflege von Zuhause
Mehr über den Entlastungsbetrag
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag steht allen pflegebedürftigen Menschen als Hilfe zur Alltagsunterstützung zur Verfügung. Sie können den Betrag zusätzlich zu anderen unterstützenden Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten. Individuelle Hilfen wie Seniorenbetreuung, Begleitdienste, oder Haushaltshilfen können damit finanziert werden.
Die Finanzierung dieser Angebote soll durch den Entlastungsbetrag unterstützt werden. Mit der Inanspruchnahme der Leistungen können Sie sich selbst und Ihre Angehörigen entlasten. Ihre Lebensqualität wird gesichert.
Welche Voraussetzungen gelten für den Erhalt der Unterstützung?
Voraussetzung für den Entlastungsbetrag ist ein anerkannter Pflegegrad (1-5). Die Hilfe kann nur von professionellen Dienstleistern mit einer Pflegekassenzulassung geleistet werden. Gehen Sie hierbei auf Nummer sicher! Hierfür erkundigen Sie sich einfach bei Ihrer Pflegekasse, welche Anbieter zugelassen sind. Schon kann so gut wie nichts schief gehen!
Zum Erhalt des Entlastungsbetrages ist kein Antrag notwendig. Sie können alle Rechnungen sammeln und anschließend bei der Pflegekassen einreichen. Hier gilt das Kostenerstattungsprinzip. Die Entlastungsleistungen können nicht ausgezahlt werden. Sie werden für anerkannte Leistungsträger – wie zum Beispiel für den PAGU Betreuungsservice – eingesetzt werden. Zudem können Entlastungsleistungen auch für die Bezahlung des Verpflegungsmehraufwandes in Tagespflegen oder Kurzzeitpflegen genutzt werden.
Sie benötigen Unterstützung bei der Beantragung eines Pflegegrades? Wir helfen Ihnen dabei! Denn wir beraten Sie gerne kostenfrei und unverbindlich. Einfach anrufen!
Wie hoch ist der Betrag? Was steht mir zu?
Der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich wird in allen Pflegegraden gewährt. Die Höhe des Betrags variiert nicht in den unterschiedlichen Pflegegraden.
Die Entlastungsleistungen können nur zweckgebunden für Angebote zur Betreuung und zur Entlastung pflegender Angehöriger genutzt werden. Wenn man keine Hilfe in Anspruch nimmt, spart sich der Monatsbetrag in Höhe von 125 € für die nächsten Monate an. Anspruch auf die angesparten Beträge hat man bis zum 30.Juni des Folgejahres (z.B.: Leistungen aus 2022 können bis zum 30.06.2023 genutzt werden.
WICHTIG: Die Abrechnung von Entlastungsleistungen hat keine Auswirkungen auf die Auszahlung des Pflegegeldes!